Auch bei der besagten interkantonalen Umfrage ist die Unterscheidung nicht gemacht worden, dass zwar die chinesische, nicht aber die japanische Akupunktur den patentierten Ärzten vorbehalten sei. Im weiteren hat der Beschwerdeführer auch die Laser-Akupunktur erwähnt und hat geltend gemacht, dass bei ihr die Risiken, welche bezüglich der Akupunktur mit Nadeln genannt worden sind, überhaupt nicht bestünden. Nach den Angaben des Kantonsarztes und nach den von ihm eingereichten Prospekten der Geräte-Hersteller werden bei der Laser-Akupunktur die Akupunkturpunkte mit Hilfe eines Laser-Strahles stimuliert. Der Strahl dringt 3-10 mm tief ein; er ersetzt die Metallnadel.