Kürze) an gewisse Risiken wirklich wegfallen. Alles in allem ist nun aber verständlich, dass das Departement nicht einen grundsätzlichen Unterschied machen will zwischen chinesischer und japanischer Akupunktur (so wie letztere vom Beschwerdeführer verstanden wird), da die Unterschiede nicht grundsätzlicher Art sind und da zudem die Abgrenzung auch kaum zu überwachen wäre. Auch bei der besagten interkantonalen Umfrage ist die Unterscheidung nicht gemacht worden, dass zwar die chinesische, nicht aber die japanische Akupunktur den patentierten Ärzten vorbehalten sei.