Der Beschwerdeführer wolle die japanische Akupunktur ausüben. Bei ihr würden kleinere und dünnere Nadeln verwendet, nur 0,13-0,3 mm dicke. Es entstünden deshalb keine Verletzungen im herkömmlichen Sinn. Es versteht sich aber von selbst -- und ist unbestritten --, dass auch bei dünnen Nadeln Infektionsgefahr besteht. Was die Länge der Nadeln anbelangt, so wäre noch zu prüfen, von welcher Länge (bezw. Kürze) an gewisse Risiken wirklich wegfallen.