Aus ihr ergibt sich: Was die selbständige Berufsausübung als Akupunkteur betrifft, so lassen die Kantone Appenzell A. R. und I. R. neben den patentierten Ärzten auch Naturärzte bezw. medizinische Hilfsberufe zu, die Kantone Zug und Schwyz auch solche Personen, welche eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte Ausbildung nachweisen. (Dem Gesundheitsamt Basel-Stadt wurde auf eine entsprechende Anfrage erklärt, die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkenne keine Diplome!) Alle übrigen Kantone behalten die Akupunktur den patentierten Ärzten vor oder zusätzlich auch den Zahnärzten.