Das Departement verweist auf § 41 Abs. 1 San Vo, wonach dem medizinischen Hilfspersonal "blutige Eingriffe irgendwelcher Art" nicht gestattet sind. Bei der Akupunktur, einem alten Verfahren fernöstlicher Heilkunst, werden in bestimmten Punkten Nadeln in den Körper eingestochen zur Diagnose, Heilung und Schmerzausschaltung (Analgesie).Die Nadeln werden verschieden tief eingestochen und verbleiben -- nach der Angabe des Kantonsarztes -- 1 bis 2 Stunden im Körper.