-- Diese Parteistandpunkte zeigen, dass verschiedene Lösungen möglich sind und man nicht sagen kann, es liege ein zwingender Grund vor, der ein Abweichen von der konstanten Praxis des Departementes rechtfertigen würde. Sofern die Beschwerdeführer überzeugt sind, dass bei einem grösseren Strassenabstand die Wohnqualität wesentlich steigt, so ist es ihnen zumutbar. diesen Abstand zu wählen und die Blöcke etwas kleiner zu machen. Das aber möchten sie offenbar nicht. Im Grunde genommen geht es ihnen darum, mit einer Näherrückung der Bauten an den Wald eine grössere Ausnützung zu erzielen. Das vermag aber die Unterschreitung des praxisgemässen 15-m-Abstandes nicht zu rechtfertigen.