Die Vertreter des Departementes haben demgegenüber geltend gemacht, es sei durchaus denkbar, dass man die Blöcke in der Längsrichtung stelle, dem Strassenlärm auf der Südseite mit einer guten Isolierung begegne und die Schlafräume im ruhigen nördlichen Teil unterbringe. So könnten die Blöcke durchaus mit dem Normalabstand zur Strasse erstellt werden und die zukünftigen Bewohner seien vermutlich froh, im Norden vor dem Wald einen ruhigen Garten zu haben. -- Diese Parteistandpunkte zeigen, dass verschiedene Lösungen möglich sind und man nicht sagen kann, es liege ein zwingender Grund vor, der ein Abweichen von der konstanten Praxis des Departementes rechtfertigen würde.