Dass vorliegend die andern Eigentümer offensichtlich überzahlt worden wären, hat der Beschwerdeführer nicht dargetan. b) Der Beschwerdeführer scheint nun aber auch geltend machen zu wollen, dass den andern Eigentümern deshalb nicht Fr. 35.--/m2 zu zahlen sei, weil sie sich mit Fr. 12.--/m2 einverstanden erklärt hätten. Er verweist darauf, dass "Vorverträge" über Fr. 12.--/m2 unterzeichnet worden seien. (Es wird näher dargelegt, dass keine verbindlichen Abmachungen über eine Abtretung von Fr. 12.--/m2 zustande gekommen sind;