Jeder Grundstücksteil kann nur im Rahmen der für ihn geltenden AZ Regelung überhaupt werden. Im Entscheid BGE 104 Ia 328 (aus dem Italienischen ins Deutsche übersetzt in Praxis 1978 Nr. 210) hat das Bundesgericht in einem Fall aus dem Kanton Tessin, in dem es um gleiche Fragen ging wie im vorliegenden Fall, den Ausnützungstransport über die Zonengrenze ebenfalls grundsätzlich abgelehnt. Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. Mai 1982