Der nördliche Teil, auf dem das neu geplante Bauvorhaben verwirklicht werden soll, befindet sich in der Zone W2b, der südliche Teil, auf dem bereits Gebäude stehen, befindet sich in der Kernzone. Für die Zone W2b gilt eine Ausnützungsziffer (im Folgenden mit AZ abgekürzt) von 0,4 (Art. 21 des Baureglements Hofstetten); für die Kernzone besteht keine AZ (vgl. die "Übergangsbestimmungen der Ortskernplanung", die entsprechend Art. 18 Abs. 3 des Baureglements für die Kernzone massgebend sind). Das Bauvorhaben hält die AZ von 0,4 nicht ein, wenn davon ausgegangen wird, dass die AZ ausschliesslich in Bezug auf denjenigen Teil des Grundstücks Nr. 3121, der in der Zone W2b liegt, zu berechnen ist.