Dabei ist, wenn der Sache nach die Legalisierung eventuell durch eine Ausnahmebewilligung erreicht werden könnte, auch zu prüfen, ob der Eigentümer Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung hat (Imboden/Rhinow, a.a.O.). Wenn seit der Erstellung der Bauten das materielle Recht geändert hat, fragt sich, auf welches Recht bei der besagten nachträglichen Prüfung abzustellen ist: auf das zur Zeit der Entscheidung oder auf das zur Zeit der Erstellung der Baute gültige. Das Bundesgericht erklärte in den in Zbl. 1975 S. 515 ff.