... bei der Gewährung von geschäftlichem Kredit kann der Kreditgeber in allen Fällen an dem Umfang und der Belastung des Grundbesitzes Interesse haben und somit auch berechtigt sein, das Grundbuch einzusehen" (a.a.O., S. 374).So erhält zum Beispiel eine Bank, welche ein Grundstück belehnen will, ohne weiteres Einsicht in die grundpfändliche Belastung eines Grundstückes. Desgleichen sind auch die persönlichen Gläubiger eines Grundeigentümers wirtschaftlich daran interessiert, die Grundstücke des Kreditnehmers und die Höhe ihrer Belastung zu kennen (Kommentar Homberger, Note 7 zu Art.