In diesem Streitfall reichte die provisorische Revolutionsregierung des Iran Grundbuchbeschwerde an das Bundesgericht ein, da sich das Grundbuchamt St. Moritz weigerte, der Gesuchstellerin Einsicht in die Belege betreffend der Villa Suvretta von Schah Reza Pahlavi zu gewähren. Wie im vorliegenden Fall wurden in diesem Begehren die Abschriften der Belege, namentlich des Kaufvertrages, der Grundpfandanmeldungen, sowie weiterer das Grundstück betreffende Schriftstücke verlangt. Das Bundesamt für Justiz vertrat hierzu folgende Ansicht: