Es fragt sich zunächst, ob die zukünftige Erbberechtigung ein solches Interesse darstellt. Mit einem ähnlichen Fall, wie er vorliegt, hatte sich das Zürcher Obergericht zu befassen (vgl. ZBGR 55, 1974, Nr. 25).Auf Wunsch einer Tochter, welche sich Gewissheit darüber verschaffen wollte, ob ihre Mutter sie im Hinblick auf eine allfällige künftige Erbfolge zu benachteiligen suche oder nicht, sah das Obergericht ein berechtigtes Interesse und bejahte das Einsichtsrecht in die verlangten Auszüge und Abschriften.