SOG 1982 Nr. 19 § 130 BauG. Einfriedigungen zwischen privaten Grundstücken. Zum Begriff der Einfriedigung und zur Frage, wie weit die allgemeinen baupolizeilichen Vorschriften auch für die Einfriedigungen massgeblich sind. In einem Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht ging es in erster Linie darum, ob eine 1,8 m hohe und 10 m lange Bretterwand, die in Biberist ein Grundeigentümer an die Grenze seines Grundstücks gestellt hatte und deren Entfernung eine Nachbarin bei den Baubehörden verlangt hatte, baupolizeilich in Ordnung war oder nicht. Das Verwaltungsgericht äusserte sich dazu wie folgt: a)