Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde inbezug auf diesen Hauptpunkt ab und äusserte sich dazu wie folgt: a) Es ist unbestritten, dass die Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil erneut an einer Ortsplanungsrevision arbeitet und dass der Gemeinderat das fragliche Gebiet wiederum, wie schon beim zurückgezogenen Plan, der Zone W1 zuteilen will. Allein, Planungsabsichten und Planungsentwürfe entfalten nicht beliebige rechtliche Vorwirkungen.