Dieser beschloss am 18.1.1982, dass die aufgelegte Ortsplanung zurückgezogen werde. In der gleichen Sitzung befand er über das Baugesuch des U.L. Er stellte fest, dass in einer Neuauflage der Ortsplanung das betreffende Gebiet wiederum (wie in der eben zurückgezogenen Planung) der Zone W1 zugeteilt werden solle, dass aber das Bauvorhaben zu bewilligen sei, weil ihm -- unter der zukünftigen Herrschaft einer Zone W1 -- eine Ausnahmebewilligung erteilt werden könnte. Der Gemeinderat erteilte deshalb die Baubewilligung. Gegen diesen Beschluss erhob der eine der Einsprecher beim Baudepartement Beschwerde.