die Gemeinde hatte 1978 einen neuen Zonenplan aufgelegt, in dem das Gebiet des Grundstückes des U.L., das bisher der Zone W2 (2 Geschosse) angehörte, einer Zone W1 (1 Geschoss) zugeteilt wurde. Die Baukommission stellte nun fest, dass der geplante Anbau auf Grund von § 17 Abs. 1 KBR als zweigeschossig anzusehen sei und deshalb im Widerspruch zur hängigen Planungsrevision stehe. Sie wies deshalb das Baugesuch ab. Der Eigentümer zog den Entscheid an den Gemeinderat. Dieser beschloss am 18.1.1982, dass die aufgelegte Ortsplanung zurückgezogen werde.