- Zum Verhältnis zwischen Bausperre und Sistierung des Baugesuchs (Erw. c). - Die Ablehnung eines Sistierungsbegehrens, das ein Einsprecher bei der Baubehörde gestellt hat, kann das Verwaltungsgericht nur sehr beschränkt überprüfen (Erw. c). U.L. beabsichtigte, an sein Wohnhaus in Starrkirch-Wil ein Zimmer anzubauen. Gegen das Bauvorhaben wurden Einsprachen erhoben. Als die Baukommission das Baugesuch behandelte, war eine Änderung des Zonenplans hängig; die Gemeinde hatte 1978 einen neuen Zonenplan aufgelegt, in dem das Gebiet des Grundstückes des U.L., das bisher der Zone W2 (2 Geschosse) angehörte, einer Zone W1 (1 Geschoss) zugeteilt wurde.