Nicht wesentlich ist hierbei, ob die Sicht auf die Querstrasse dabei schon möglich wird. Ist diese Sicht beim Sicherheitshalt noch nicht frei (was auch bei angebrachter Bodenmarkierung der Fall sein kann), so hat sich der Fahrer besonders vorsichtig in die Querstrasse hineinzutasten, wie dies auch beim Einbiegen aus einer unübersichtlichen Einmündung zu tun ist (vgl. hierzu Schultz, Strafrechtliche Rechtsprechung zum Strassenverkehrsrecht 1968-1972, S. 85).Aus den Fotographien und dem Situationsplan ergibt sich, dass das Stoppsignal unmittelbar vor der Kreuzung steht, die vortrittsberechtigte Mattenstrasse sich deutlich von der vortrittsbelasteten Maulbeerstrasse abgrenzt.