SSV).Im Gegensatz zur früheren Signalisationsverordnung von 1963 schreibt die seit 1979 geltende Verordnung nicht mehr mit zwingendem Wortlaut vor, beim Stoppsignal müssten "stets" (mit Ausnahme bei fehlendem Hartbelag) Haltelinien und die Aufschrift "Stopp" angebracht sein. Dass dem in aller Regel doch so ist, vermag nichts an der alleinigen Wirksamkeit des Signales zu ändern, welches für sich alleine ein Gebot ausspricht und zu beachten ist, sobald und wo es aufgestellt ist. Mithin wird klar, dass Bodenmarkierungen in erster Linie eine deutliche Abgrenzung gegenüber dem vortrittsberechtigten Verkehr erreichen wollen.