Es handelt sich aber von der Zonenkonzeption her gesehen um Industrieland. Industrieland darf bei einer Tiefe von 100 m als voll erschlossen angesehen werden, welche Auffassung auch in der Behandlung im Perimeterverfahren zum Ausdruck gekommen ist. Es ergibt sich: Sofern der Grundeigentümer die Freigabe von der Unterstellung für eine (abzutrennende) Parzelle im Gebiet des Strassenperimeters der Nordringstrasse (voll perimeterpflichtiges Land) verlangt, hat das Landwirtschafts-Departement sie zu bewilligen. Die Beschwerde ist in diesem Sinne teilweise gutzuheissen.