Der südliche Teil des Grundstücks kann deshalb noch nicht als voll baureif bezeichnet werden. Im nördlichen Teil liegt es auf der Hand, dasjenige Gebiet als baureif im engsten Sinne anzusehen, das sowohl in den Strassen- wie auch in den Kanalisationsperimeter einbezogen worden ist und zwar voll, zu 100% einbezogen (in der Tiefe der ersten 100 m).Da der Kanalisationsperimeter das Gebiet des Strassenperimeters voll überdeckt, ist massgeblich das im Strassenperimeterplan entsprechend markierte Gebiet. Dieses ist von den massgeblichen Erschliessungsanlagen aus gesehen 100 m tief, was etwas viel ist. Es handelt sich aber von der Zonenkonzeption her gesehen um Industrieland.