Dieser Einwand ist durchaus bedenkenswert. Er vermag aber das eben Gesagte nicht zu widerlegen, sondern führt lediglich dazu, dass im vorliegenden Zusammenhang an die Qualität des Baulandes strenge Anforderungen zu stellen sind und zwar in dem Sinne, dass der Baulandwert auch für die Zukunft einigermassen gesichert sein muss. Das ist dann der Fall, wenn das betrefende Land als Bauland bereits erschlossen ist und zwar in Übereinstimmung mit den massgebenden Nutzungsplänen. Trifft dies zu, ist nicht mehr mit einer Umzonung zu rechnen und der durch die Erschliessungsmassnahmen erreichte Wert dürfte auch einigermassen krisenresistent sein.