Sollte das geschehen, muss eben das Bauland oder ein Teil davon verkauft werden, was erlaubt ist. Das Landwirtschaftsdepartement hat demgegenüber vorgebracht, der Baulandwert sei nicht konstant; wenn ein Landwirt sein Bauland, statt es zu verkaufen, belehne und weiter landwirtschaftlich nutze, könne es geschehen, dass mit der Zeit der Baulandwert wieder verloren gehe (weil eine Umzonung erfolge oder weil wegen Rezession der Baulandmarkt zusammenfalle) und dann habe man es eben doch mit einem überschuldeten Bauern zu tun. Dieser Einwand ist durchaus bedenkenswert.