Dass der Beschwerdeführer seine Ehefrau gerade in jüdischen Kreisen gefunden hat, ist nach dem Gesagten wohl kaum überraschend. Es handelt sich sogar um eine auf dem Gebiete des Staates Israel geborene, von jüdischen Einwanderern aus dem Iran und Jemen (wo sie und ihre Vorfahren sich in muslimischer Umgebung als glaubensstarke Juden hatten behaupten müssen) abstammende Frau. Mit der Namensänderung will er sich zweifellos auch öffentlich zu seiner Frau und allfälligen aus dieser Ehe entspriessenden Kindern und deren jüdischer Abstammung (diese wird nach jüdischem Recht ja durch die Mutter vermittelt) bekennen.