Schliesslich muss es zum Wunsch gekommen sein, dem Judentum ganz anzugehören. Es ist nicht daran zu zweifeln, dass der Beschwerdeführer, der sich eingehend auf den Übertritt zum Judentum vorbereitet hat, eine radikale innere Wandlung durchgemacht hat, die für sein künftiges Leben von entscheidender, ja sogar von einschneidender Bedeutung war.