Es ist dem Beschwerdeführer ohne weiteres zu glauben, dass er aus eigener Überzeugung und eigenem Entschluss dazu gekommen ist, Jude zu werden. Es ist ihm auch zu glauben, dass er diesen Schritt nicht einfach auf Wunsch oder Veranlassung seiner Ehefrau, einer im Staate Israel geborenen Jüdin, getan hat. Es ist offenbar so, dass der Beschwerdeführer bei ersten Besuchen in Israel von den kolonisatorischen und kulturellen Leistungen des jungen Staates beeindruckt war, und dass er dessen Leistungen, aber auch die Menschen, die diesen Staat gegründet haben und ihn prägen, bewundert hat.