An dieser sehr grosszügigen und entgegenkommenden Praxis im Kanton Baselstadt kann nicht einfach vorbeigesehen werden. Einsichten in das Problem zeigen sich eben dort, wo immer wieder solche Fälle zu entscheiden sind, und nicht dort, wo das Problem sich höchst selten stellt. Das heisst keineswegs, dass diese grosszügige Praxis des Kantons Baselstadt nun einfach übernommen werden müsste. Zu diesem Entscheid fehlen die detaillierten Angaben. Es führt aber dazu, die Möglichkeit der Änderung von Vornamen im Zusammenhang mit einem Religionswechsel nicht mehr ohne weiteres von der Hand zu weisen.