Im Kanton Baselstadt besteht heute sogar eine während Jahren gefestigte Praxis, welche im Zusammenhang mit einem Religionswechsel Vornamensänderungsgesuche als begründet erachtet und diesen entspricht. Es werden dort immer wieder solche Gesuche gestellt und es wird ihnen entsprochen, sobald die Bestätigung der neuen Religionsgemeinschaft beigebracht wird (Tel. Auskunft von Frau Dr. Denise Mangold/Justiz-Direktion Baselstadt). An dieser sehr grosszügigen und entgegenkommenden Praxis im Kanton Baselstadt kann nicht einfach vorbeigesehen werden.