Aus Werlens Angaben selber muss man nämlich schliessen, dass der Gesuchsteller Peter A. sich neu David D. nennen wollte, d.h. eine Änderung des Vor- und des Familiennamens erwirken wollte, während die Bewilligungen aus den Jahren 1968 und 1972 nur die Änderung der Vornamen betraf. Im Kanton Baselstadt besteht heute sogar eine während Jahren gefestigte Praxis, welche im Zusammenhang mit einem Religionswechsel Vornamensänderungsgesuche als begründet erachtet und diesen entspricht.