Ihr Gesuch um Bewilligung der Änderung der Vornamen begründeten sie damit, dass die Annahme dieser Namen nur sinnvoll sei, wenn diese auch durch die Behörden sanktioniert würden. In seinem Entscheid erachtete der Regierungsrat als wichtigen Grund, dass die beiden Ehegatten durch die gemeinsame religiöse Überzeugung zur Namensadaption motiviert worden seien (Werlen, a.a.O. S. 75).Im Jahre vorher (1971) allerdings hatte Peter A., welcher sich David D. nennen wollte, im gleichen Kanton Baselstadt erfahren müssen, dass aus religiösen Gründen grundsätzlich keine Namensänderungen bewilligt würden, worauf er sein Gesuch zurückzog und auf einen Entscheid verzichtete (Werlen, a.a.