Der Regierungsrat des Kantons Baselstadt hatte sich erstmals am 6. Februar 1968 mit der Frage zu befassen, ob ein wichtiger Grund zur Namensänderung gegeben sei, wenn flankierend zum Glaubenswechsel ein neuer Vorname zugelegt werde. Rosmarie N. trat (vermutlich vom christlichen Glauben) zum mosaischen Glauben über und nannte sich Rachel. Ihrem Wunsch, auch in den Schriften diesen Vornamen führen zu dürfen, wurde mit dem Hinweis, die mit dem Glaubenswechsel im Zusammenhang stehende Vornamensänderung verleihe ein schutzwürdiges Interesse, entsprochen (Werlen, a.a.O. S. 74).Ebenso bewilligte der Regierungsrat des Kantons Baselstadt am 29. August 1972 eine ähnliche Vornamensänderung.