Sobald aber ein Delikt Gegenstand der Strafuntersuchung ist, das abstrakt mit mehr als 5 Jahren Zuchthaus bedroht ist, muss dem Beschuldigten -- unbekümmert seiner wirtschaftlichen Situation -- ein amtlicher Verteidiger bestellt werden, sofern er nicht selbst einen Privatverteidiger bestimmt. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass R., dem ein mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bedrohter qualifizierter Diebstahl vorgeworfen wird, ein amtlicher Verteidiger bestellt werden muss. Ob diese Verteidigung unentgeltlich ist oder nicht, wird anlässlich der Urteilsfällung entschieden.