Es ist mithin unerheblich, ob der Täter sich im fraglichen Zeitpunkt in der sogenannten Anflutungs- oder bereits in der Abbauphase befindet. Wesentlich ist allein, ob der Täter eine Alkoholmenge im Körper aufweist, die -- wenn sie einmal ins Blut gelangt ist -- zu einer BAK von mindestens 0,8 0/00 führt. Dies mit gutem Grund: der Täter kann nicht genau wissen, zu welchem Zeitpunkt der im Körper befindliche Alkohol ins Blut übergeht; setzt er sich trotzdem ans Steuer, nimmt er in Kauf, dass während der Fahrt die BAK die kritische Grenze erreicht und bewirkt somit im Ergebnis die gleiche Gefährdung wie der, dessen BAK schon bei Antritt der Fahrt 0,8 0/00 oder mehr beträgt.