die Publikation im SHAB erfolgte am 29. Oktober 1981. In der von der Steuerverwaltung des Kantons Solothurn beim Betreibungsamt Olten-Gösgen gegen die Firma K. AG eingeleiteten Betreibung auf Sicherheitsleistung wurde der vom 27. Oktober 1981 datierte Zahlungsbefehl dem im Betreibungsbegehren genannten einzigen Verwaltungsrat P. S. an die .... strasse Nr. 198 in Zürich zugestellt. Die Betriebene erhob bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde mit dem Antrag auf Aufhebung des Zahlungsbefehls. Sie machte geltend, mit der Eintragung der Sitzverlegung im Handelsregister Zürich sei das Betreibungsamt Olten-Gösgen nicht mehr zuständig gewesen zum Erlass des Zahlungsbefehls.