Dass sie in dieser Situation weniger eifrig nach einer Aushilfsstelle zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit suchte, um die erhoffte baldige Wiederbeschäftigung, vielleicht gar als Festangestellte, nicht zu gefährden, erscheint verständlich und ist bei der Bemessung des Verschuldens gebührend zu berücksichtigen. Mehr noch: die "Taktik" der Versicherten kann mittel- und langfristig sogar als im Interesse der AlV liegend betrachtet werden, bietet doch eine feste Anstellung grössere Sicherheiten als der bloss aushilfsweise Einsatz, bei dem eine Arbeitslosigkeit rascher wieder eintreten kann.