Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sie rechtlich gesehen noch immer in einem Arbeitsverhältnis stand und damit rechnete, von ihrer Arbeitgeberin bald wieder eingesetzt zu werden. Diese Hoffnung kann in gewissem Masse als berechtigt angesehen werden, war doch die Versicherte während vieler Jahre in der betreffenden Firma fest angestellt gewesen und durfte mithin darauf vertrauen, wieder beschäftigt zu werden, sobald es die Auftragssituation zulassen würde. Entsprechende Versprechungen waren ihr ja seitens der Firma gemacht worden. Zudem strebte Frau B. wieder nach einer festen Anstellung, wenn möglich in der gleichen Firma oder aber anderswo.