Aus diesen Gründen ist der persönliche Einsatz der einzelnen Versicherten unerlässlich und auch am meisten erfolgsversprechend. Dieser Einsatz kann durch Lektüre von Stelleninseraten, vor allem aber durch persönliche Vorsprache bei potentiellen Arbeitgebern -- auch wenn diese keine offenen Stellen ausgeschrieben haben -- erfolgen. -- Bemühungen dieser Art kann die Versicherte mit einer Ausnahme nicht nachweisen. Der Vorwurf ungenügender Arbeitsbemühungen ist somit gerechtfertigt und die Einstellung in der Anspruchsberechtigung folglich prinzipiell nicht zu umgehen.