Diese Sprünge sind neue Tatsachen. Es sind Tatsachen aus der Zeit nach der ursprünglichen Verfügung, die der Beschwerdeführer nicht schon im Baubewilligungsverfahren hätte geltend machen können. -- Dazu kommen die eingelegten Erklärungen der verschiedenen Pferdekenner, darunter drei Tierärzte, einer davon PD der Universität Bern. Das Baudepartement macht geltend, der Beschwerdeführer hätte sich schon im Baubewilligungsverfahren um die Auffassung der ihm bekannten Fachleute kümmern und deren Erklärungen einreichen können.