Einerseits soll der Beklagte, dem ein Prozess aufgezwungen wird, seine Parteikosten nicht selber tragen müssen, wenn sich die Klage als unbegründet erweist und der Kläger nicht zahlen oder belangt werden kann. Anderseits soll es dem Kläger nicht ohne schwerwiegende Gründe durch hohe Kostenvorschüsse erschwert werden, seine materiellen Ansprüche vor dem Richter geltend zu machen. Im Weiteren besteht ein Interesse aller Beteiligten daran, dass die Sicherheitsleistung an klare, leicht feststellbare Tatbestände geknüpft wird.