Sie hatte nämlich Gelegenheit, sich für die befristete Weiterführung ihrer bisherigen Lehrerstelle bis Ende Schuljahr 1979/1980 zur Verfügung zu stellen (wobei kein Zweifel besteht, dass sie für diese befristete Stelle auch wirklich gewählt worden wäre).Sie hätte auf diese Weise bis zu Beginn des neuen Schuljahres keinerlei Besoldungseinbussen erfahren. Sie hat aber diese Möglichkeit ausgeschlagen. Das war ihr gutes Recht;