Der Regierungsrat beruft sich dabei auf Plotke, Die Wahl, insbesondere die Wiederwahl der Beamten einschliesslich der Lehrer in Zbl. 1976 S. 540, und ferner auf ein Kreisschreiben des Erziehungsdepartementes vom 7. Juni 1978 über die Wiederwahl und die definitive Wahl der Lehrer der Volksschule für die Amtsdauer 1979-1985. Der Auffassung des Regierungsrats ist beizupflichten (vgl. nun neuerdings auch Plotke, Schweizerisches Schulrecht, 1979, S. 381