An der Wahl vom 16./17. Juni 1979 beteiligten sich alle fünf bisherigen Lehrkräfte der Gemeinde W. Frau X erreichte das absolute Mehr nicht. Der Gemeinderat stellte ihr hierauf die Frage, ob sie sich für die befristete Lehrerstelle bis Ende Schuljahr 1979/80 zur Verfügung stelle. Sie lehnte das Angebot ab und stellte gegenüber der Gemeinde Entschädigungsansprüche in der Höhe von rund Fr. 330'000.--. Mit Schreiben vom 30. September 1979 teilte der Gemeinderat dem Anwalt von Frau X mit, die Gemeinde sei bereit, die Besoldung noch für zwei Monate vom Zeitpunkt der Wegwahl an zu bezahlen und lehne alle weitergehenden Forderungen (mit Ausnahme der Ansprüche aus der Pensionsversicherung) ab.