- Zur Frage, wie lange die Gemeinde über die Nichtwiederwahl hinaus die Besoldung zu entrichten hat (Erw. b). Im Zusammenhang mit der Bildung eines neuen Schulkreises, der zwei bisher selbständige Schulgemeinden zu einem Kreis zusammenfasste, hob der Regierungsrat am 12. Januar 1979 an der Primarschule von W. auf Ende des Schuljahres 1979/80 eine Lehrerstelle auf und stellte fest, dass diese Stelle nur noch befristet zu besetzen sei. An den im Frühjahr 1979 durchzuführenden Wiederwahlen waren infolge der Stellenaufhebung in W. nur noch vier definitive Lehrerstellen zu besetzen. Die entscheidende Urnenwahl fand am 16./17. Juni 1979 statt.