SOG 1981 Nr. 28 § 4 Vollzugsverordnung zum Alimentenbevorschussungsgesetz. Für die Feststellung des "Reineinkommens" im Sinne dieser Bestimmung ist die Einschätzung des steuerrechtlichen Reineinkommens massgebend. Frau W. ist in zweiter Ehe verheiratet. Ihre Kinder aus erster Ehe, R. und D. K., leben im neuen Haushalt. Ihr Stiefvater, R. W., ist selbständig erwerbend und Inhaber einer Einzelfirma. Den Kindern R. und D. K. stehen ihrem Vater M. K. gegenüber Alimente zu.