Ihm wurde indessen von der Verbindung Schweizer Ärzte der Titel "Spezialarzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie" verliehen. Er macht nun geltend, dass ihm die Berufsausübung auf Grund dieses Titels zu bewilligen sei; der Erwerb dieses Titels unterliege viel grösseren Anforderungen als das schweizerische Staatsexamen. Der FMH-Titel ist indessen kein Arztdiplom im Sinne des angeführten Bundesgesetzes.