Die Wege sind zum grössten Teil dargestellt mit zwei gestrichelten Linien, zum kleinern Teil -- auf recht kurzen Strecken -- mit zwei ausgezogenen Linien und an einer einzigen Stelle mit der Kombination von einer ausgezogenen und einer gestrichelten Linie. Man sieht, dass die zwei gestrichelten Linien offenbar dort angebracht sind, wo die Wege im Innern eines Grundstückes verlaufen und dass die Wege dort mit ausgezogenen Linien (oder mit der Kombination "ausgezogen und gestrichelt") dargestellt sind, wo sie Grundstückgrenzen entlang führen.