Die Bewirtschaftung des Gebietes sei angesichts der Parzelleneinteilung unmöglich, wenn das betreffende Strassennetz nicht offen stünde. Die Wege würden seit langem auch von Spaziergängern benutzt. Wäre man ausschliesslich auf Aussagen angewiesen, müsste man sich fragen, ob sich das Gericht mit diesen Parteiaussagen begnügen dürfte und nicht noch Befragungen von ausgewählten ältern Personen durchführen müsste. Das kann indessen unterbleiben, weil Urkunden vorliegen, die zusammen mit den tatsächlichen Verhältnissen für die Richtigkeit der Parteiangaben sprechen und zwar bezüglich einer Zeitspanne, welche für die Annahme der Unvordenklichkeit genügt.