Im Jahre 1974 begann ein Eigentümer von in der Lobisei gelegenen Grundstücken, Herr W. H., für den Bereich seines Grundbesitzes eine Benutzung der besagten Wege zu untersagen. Er erreichte beim Amtsgerichtspräsidenten von Balsthal ein entsprechendes richterliches Verbot. Es kam zwischen einer Reihe von Eigentümern und Herrn H. zu einem Zivilprozess betreffend Verbotsaufhebung, eventuell Einräumung eines Notwegrechtes. Dieses Verfahren wurde dann sistiert, um den an der Durchfahrt Interessierten Gelegenheit zu geben, die Frage der Öffentlichkeit der Wege durch die zuständigen öffentlichrechtlichen Instanzen entscheiden zu lassen.